Burg Rabenstein - August 2010

Impressionen aus der Gaukleschule:

Wußten Sie, daß...

... Urteil: „Clown“ ist eine Beleidigung
Als „Clown“ beschimpfte ein Fahrgast einen Polizisten, der mit einem Fahrkartenkontrolleur in der Berliner U-Bahn Tickets überprüfte. Das kam ihn teuer zu stehen: Das AG Berlin-Tiergarten verurteilte ihn zu 225 € Geldstrafe, weil „Clown“ abwertend sei wie „ Hanswurts“!
(Az. (4) 1 Ss 93/04-91/04)